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Voraussetzungen |
Die Errichtung und der Betrieb eines gewinnbringenden Holzgaskraftwerkes erfordern wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Für eine Vorentscheidung zum Projekt sind daher unbedingt wichtige Fragen zu klären, die ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit des Projektes sind.
Ohne einer positiven Erledigung bzw. Beantwortung der Voraussetzungen ist es nicht zweckmäßig, eine konkrete Projektanfrage über Investitionen und Wirtschaftlichkeit zu stellen.
Zur Vermeidung von Zeit- und Geldverlust durch Fehlplanung und Fehleinschätzung, die sich in letzter Zeit durch die enorme Nachfrage ergeben haben, sind für die Erfüllung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zuerst folgende Fragen positiv zu beantworten.
1. Die Standortfrage
1.1 Das genehmigungsfähige Grundstück
Für die Errichtung und den Betrieb eines Holzgaskraftwerkes ist noch eine gewerberechtliche Genehmigung erforderlich (4. BlmSchG, Spalte 2. Nr. 1.13 sowie Spalte 2b Nr. 1.4). Es ist weiterhin der Bebauungsplan der Gemeinde zu prüfen, in wieweit das Grundstück für die Errichtung und den Betrieb eines Holzgaskraftwerkes geeignet ist.
Grundstücke im angrenzenden reinen Wohngebiet oder im allgemeinen Wohn- oder Mischgebiet werden erfahrungsgemäß wegen der Brennstoff-Holzhackgutlieferung nicht genehmigt.
Außerdem verteuert sich das Projekt für Auflagen hinsichtlich der Maßnahmen zur Einhaltung der gasförmigen Emissionen und für Schallemissionen, wenn zusätzlich Anrainerrechte zu berücksichtigen sind.
Landwirtschaftlich genutzte Bauflächen benötigen eine Sondergenehmigung bzw. in Deutschland ist ein Antrag für Baurecht auf privilegierten – landwirtschaftlich genutzten Flächen zu stellen (Vorbescheid).
Für die Anlieferung von Brennstoffen aus Holzhackgut per LKW mit Anhänger ist eine entsprechende Zufahrt zum Standort sicherzustellen.
Unmittelbare Anrainer zum Standort sind im Genehmigungsverfahren Partei und haben ein Einspruchsrecht.
Empfehlung: Projektanfrage bei der Gemeinde einholen
1.2 Konzept für die Abwärmenutzung – auch im Sommer
Beim Betrieb des Holzgaskraftwerkes mit einer Leistung des MHKW von ca. 100-150 kWel (elektrisch) / 230 kWth (thermisch) sind die anfallenden Wärmeleistungen kontinuierlich abzuführen bzw. zu nutzen.
Bedenken Sie bitte, dass mit dieser verfügbaren Wärmeleistung 20-30 Einfamilienhäuser mit einen Wärmebedarf von 10 kW für ca. 150 m² Wohnfläche im Winter bei -15°C beheizt werden können.
Ohne einer weit reichenden Nutzung der im Holzgaskraftwerk anfallenden Abwärme (MHKW) bringt eine Modulanlage aus den Einnahmen nicht den erwarteten Gewinn.
Nach dem EEG-Gesetz von 2009 entfallen bzw. reduzieren sich die Einnahmen aus dem Ökostromtarif um den
In diesem Fall ist mit der Errichtung und dem Betrieb eines Holzgaskraftwerksystems kaum eine Wirtschaftlichkeit erzielbar, sodass mindestens zwei Holzgaskraftwerksysteme erforderlich sind, wenn nur die Einnahmen aus dem Ökostrom gegeben sind. Nachdem jedoch im Genehmigungsverfahren eine effiziente und sparsame Energienutzung gefordert wird, stellt sich die weitere Frage, ob das Projekt ohne Wärmenutzung, also mit Notkühlung genehmigt wird.
Der Einsatz des Holzgaskraftwerkes als KWK (Kraft–Wärme–Kupplung) ist bestens geeignet zur Abdeckung der Grundlast der Wärmeerzeugung im Sommer und Winter oder einer Prozesswärmeleistung.
Je nach Einsatz des Holzgaskraftwerkes bilden die Vollnutzungsstunden die Grundlage der Wirtschaftlichkeit. Diesbezüglich setzen wir diese bei etwa 6.000 Bh an.
Empfehlung:
1.3 Die Trafostation zur Einspeisung des Ökostrom
Für die Einspeisung des Ökostromes ist die in der Nähe verfügbare Trafostation zu erkunden.
Hierbei ist festzustellen, die Entfernung und die Leistung der Trafostation.
Das zuständige EVU (Energieversorgungsunternehmen) in dem Versorgungsgebiet ist zu informieren. Mit einem schriftlichen Antrag ist feststellen zu lassen, welche Einspeisemöglichkeiten technisch und wirtschaftlich durchführbar sind.
Empfehlung:
2. Organisation des Brennstoffes – grobes Hackgut aus Holz
2.1 Sicherstellung der Hackgutlieferung
Zu einem wirtschaftlichen Holzgaskraftwerksbetrieb gehört auch die Sicherstellung von ausreichenden Mengen an frischem-gasreichem Holz in Form eines groben Hackgutes, das der geforderten Brennstoffspezifikation entspricht.
Je nach Verfügbarkeit des groben Hackgutes ist auch das Brennstofflager zu dimensionieren bzw. die Bevorratung zu organisieren. Die Größe der Leistung des geplanten Holzgaskraftwerkes wirkt sich schließlich auf die hierfür erforderliche Grundstücksfläche aus.
2.2 Eigene Brennstoffaufbereitung
Bei einem Betrieb mit einem Hacker zur Brennstoffaufbereitung sind zusätzliche Schallschutzmaßnahmen zu treffen, auch wenn dies in einem gewerblichen Gebiet erfolgt. Die Liefer-, Lade- und Hackerbetriebszeiten sind beschränkt vorgegeben.
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